Mediation ist ein außergerichtliches vertrauliches und struk-turiertes Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenveranwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben (§ 1 Abs. 1 Mediationsgesetz). Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Die Parteien wählen den Mediator aus, ... er unterliegt der Verschwiegenheit.